Zitat:
Zitat von Hafu
Der mobile Radservice, den es bei einigen ganz großen Wettkämpfen gibt, ist so eine Grauzone und m.W.n. in der Sportordnung gar nicht definiert, was die machen dürfen und was nicht. Dient ja auch nur dazu wegen der mittlerweile horrenden Startgebühren und der oft langen Vorbereitungszeit der Athleten ein sonst drohendes DNF zu vermeiden.
|
SpO 7.7 lässt das ausdrücklich zu, wenn allen Teilnehmern eine Hilfestellung angeboten wird (dass bei manchen Athleten der Radservice näher als beim anderen dran ist, ist halt Glück oder Pech):
Zitat:
|
7.7 Die Annahme fremder Hilfe, einschließlich durch andere Wettkampfteilnehmer, ist verboten, soweit die SpO keine Ausnahmen vorsieht. Als Ausnahmen gelten insbesondere Notfälle (Gesundheitsgefährdung) und Hilfen durch vom Veranstalter hierfür eingesetzte Personen.
|