Zitat:
Zitat von Vicky
Das BVerfG hat Ungleichbehandlungen über Art. 3 GG gelöst. Bisher. Das heißt, dass das BVerfG möglicherweise in naher Zukunft von dieser Definition abweicht (Verfassungswandel oder Rechtsfortbildung). Dann könnte es die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehepartner in ihrer Definition zur Ehe aufheben.
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Nachdem ich noch einmal darüber nachgedacht habe, kommt mir die Sache doch nun wieder nicht ganz so einfach vor.
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben bindenden Charakter (§ 31 BVerfGG). Solange das Verfassungsgericht die eigene Definition der Ehe nicht ändert, ist es doch quasi unmöglich, diese mit einem einfachen Gesetz auch zwischen gleichgeschlechtlichen Partner zuzulassen?
Ihr seht, ich habe es immer noch nicht verstanden.
