Zitat:
Zitat von trithos
Da solltest Du aber vorsichtig sein. Ich kann Dir aus meiner journalistischen Berufserfahrung sagen, dass Du Dich mit einer solchen Argumentation auf sehr dünnem Eis bewegst. Wenn Du jemandem öffentlich Betrug vorwirfst, stehst Du schneller vor dem Richter als Dir lieb ist. Da helfen Dir Ausflüchte wie "ich hab´s nicht so gemeint" oder "in meinem Kontext heißt Betrug ..." gar nix.
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Dir ist aber auch klar, dass Betrug im allgemeinen Sprachgebrauch oft etwas anderes bedeutet als im rechtlichen Sinne. Oder wie nennst Du das z.B., wenn Deine Frau (ohne Dein Wissen und ohne Dein Einverständnis) mit dem Nachbarn ins Bett geht?