Zitat:
Zitat von Thorsten
Damit blieben dann noch ein paar cm im Plus statt im Minus, um als Radler überhaupt komplett auf dem Schutzstreifen zu bleiben. Suggeriert aber dennoch den Autofahrern, dass alles links der Abgrenzung ihnen "gehört" und sie keine 1,5 m Abstand halten müssten (auch wenn es ihnen ansonsten sogar geläufig wäre).
Nicht oder nur?
Dachte, dass man sich nur auf die 1,25 m beschränken dürfte, wenn die Fahrbahn nur 7 m breit ist, damit dann bei beidseitigem Schutzstreifen überhaupt noch die 4,5 m für die Autos übrig bleiben. Ansonsten 1,50 m breit, bei unter 7 m Breite wären Schutzstreifen gar nicht zulässig  .
|
"Darf" nicht vorgesehen ist falsch formuliert. Deine Erklärung stimmt (wie so oft...

). Jedoch sollte man 2 x das Mindestmaß (also 2,25 m für den Autofahrer (4,50 m in beide Richtungen)) und 1,25 m für den Schutzstreifen vermeiden... Die Gründe liegen ja auf der Hand.
Zu den 50 cm "Sicherheitstrennstreifen" muss man leider auch noch sagen, dass bei wenig Parkverkehr (weiß die genaue Formulierung gerade nicht) dieser Streifen nicht (!) relevant ist. Das könnte man aber mitten in Berlin wohl kaum als Argument anführen..
In dieser Tabelle der ERA 2010 ist ein "Sicherheitsraum" aufgeführt:
Unbenannt3.JPG
Alles in allem muss man sagen, dass das "Regelwerk"/die "Regelwerke" allgemein sehr unübersichtlich ist/sind und sich teilweise widerspricht/widersprechen. Dann gibt es noch die Verwaltungsvorschrift StVO, die hat noch andere Inhalte. Diese ist für die Beschilderung und Markierung durch die Behörden dann eigentlich das relevante Werk...:O