Zitat:
Zitat von Thorsten
Diese Schutzstreifen sind doch eh der größte Witz. Wenn man darauf fährt, kann man den 1 Meter Seitenabstand zu parkenden Fahrzeugen nicht einhalten. Mit Glück und einem schmalen Lenker, wenn man am ganz, ganz linken Rand des Schutzstreifens fährt. Für Schutzstreifen ist eine Breite von 1,50 m vorgesehen, mindestens müssen es 1,25 m sein. Bei 60 cm Fahrradbreite und 1 m Abstand nach rechts bleiben damit minus 10 bis minus 35 cm Abstand zum linken Rand des Schutzstreifens.
Gleichzeitig denken Autofahrer, dass mit dem linken Ende des Schutzstreifens jegliche Rechte des Radfahrers aufhören und der Schutz damit per se gegeben sei. Scheiß auf den Seitenabstand von 1,5 m beim Überholen.
Also, alles für die Tonne und nichts anderes als die moderne Form der Käfighaltung für Radfahrer  .
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Neben Parkstreifen ist allerdings noch ein Sicherheitstrennstreifen von 50 cm einzurichten. Die kommen dann noch dazu.
Die 1,25 m Mindestbreite darf allerdings nicht vorgesehen werden, wenn die Kernfahrbahn nur das Mindestmaß von 4,50 m aufweist.