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Zitat von drullse
AFAIK gar nicht, wie ich jetzt gelernt habe. Die Fahrzeuge sind ganz normal versichert, so dass die Versicherung erstmal zahlt (im Rahmen dessen, was Versicherungen bereitwillig zahlen, ohne längeres Hin und Her wird es vermutlich nicht abgehen).
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Na dann ist in diesem Fall doch alles halb so wild, so tragisch das Schicksal der Hinterbliebenen und des Verunglückten auch ist. Ein etwaiges Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung würde eh niemanden etwas bringen außer Aufwand.
Hier hat jemand unachtsam die Autotür geöffnet, wie es täglich unzählige Male passiert. Leider ist in diesem Fall jemand zu Fall gekommen und mit fatalen Folgen gestürzt. In einem etwaigen Strafverfahren müsste natürlich auch geklärt werden, ob der Gestürzte den erforderlichen Seitenabstand zu den parkenden Autos eingehalten hat und ob man dem Aussteigenden tatsächlich nachweisen kann, dass dieser nicht geschaut hat, also ob tatsächliche eine entsprechende schuldhafte Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt. Wenn es (bei Nichtvorliegen vom Immunität) zu einer Verurteilung kommen sollte, geht diese über eine kleine Geldstraße oder einem großen DUDUDU nicht hinaus. Viel wichtiger ist die finanzielle und soziale Absicherung der Hinterbliebenen, welche durch das Vorliegen der Versicherung gewahrt sein sollte.