Zitat:
Zitat von Mirko
Welche Strafe würdest du denn als gerecht ansehen?
Was sagt unser Strafgesetzbuch dazu? (Wenn es kein Diplomat wäre)
Ich würde ich mir mit der Bestrafung des Verursachers schwer tun.
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Es geht mir um den Gleichheitsgrundsatz ("ius respicit aequitatem") nicht um das Strafmass.
Die Staatsanwaltschaft stellt den Fall bei Diplomatenstatus ein; Strafe zum Zwecke der Sanktion oder Verhaltensänderung ist ausser Kraft. Wo ist das Korrektiv?
Die Statistik zeigt für mich ein Muster welche nationale Vertretungen diesen Status "ausleben". Die wilde Fahrt geht weiter.