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Zitat von DocTom
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Tpisch finde ich wieder mal die im Hinblick auf die Schuldfrage neutrale Überschrift im TSG: "Nach dem Verkehrsunfall zwischen einem Radfahrer und einem Autofahrer ist der Radler an den Folgen seiner Verletzungen verstorben."
Die Hermannstr. ist eine starkbefahrene Strasse in Berlin-Neukölln. Wer als Radfahrer dort mit 1/2 m Abstand zu den geparkten Autos fährt, braucht extrem starke Nerven, um die Huperei dahinter auszuhalten. Beide Varianten, zu wenig oder korrekter Abstand ist gefährlich.