Zitat:
Zitat von Freddy Frechdachs
wenn man gegen regel verstößt müsste man doch eigentlich disqualifiziert werden sehe ich zumindes so
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Jein, der Strafenkatalog ist da flexibler. Von einer Verwarnung (ohne Strafe) über Zeitstrafe bis Disqualifikation (schweres Vergehen oder 3. Verwarnung) ist vieles möglich.
MP3-Player ist verboten, war aber in Köln nicht so tragisch da die Strecken nicht so voll waren. Nervt dann wenn die Leute nicht mehr hören wenn z.B. jemand von hinten ruft o.ä.
Begleiten lassen oder vom Radfahrer Verpflegung annehmen ist dagegen m.W. schon ein Disqualifikationsgrund. Annehmen von fremder Hilfe im Wettkampf. Eigenverpflegung darf gereicht werden, aber nur im Bereich offizieller Verpflegungsstellen.
Mit der Ampel ist schon kritisch. Genaugenommen verboten und wenn was passiert weil der Radler einen Fussgänger anfährt ist man auch noch der Dumme. Die StVO gilt fast ausnahmslos (ausser bei vollgesperrter Strecke).
Wobei man IMHO nicht päpstlicher als der Papst werden muss. Hier und da kann man gerade im hinteren Feld auch mal ein Auge zu drücken. Aber da wo durch den Regelverstoß ein deutlicher Zeitgewinn zu verzeichnen ist oder es um vordere Platzierungen geht sollte schon konsequenter kontrolliert werden.
Wer weiss, vielleicht hat die Dame die Jörg und meine Wenigkeit beim Abkürzen gesehen haben ja einen Platz dadurch gewonnen, Preisgeld bekommen, ...
Gruß Meik