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Zitat von captainbeefheart
Das ist so pauschal, wie es falsch ist und nicht mehr als ein uralter Stammtischspruch. Oder hast Du ein paar konkrete Beispiele?
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Es ist zwar pauschal, aber im Hinblick auf die Durchführung der Abschiebungen durchaus zutreffend. Bei den Abschiebungen denen ich bisher beigewohnt habe im Rahmen der Amtshilfe lief es so, dass dem Schübling mit Ablehnung des Asylantrags und Verstreichen der Frist für Rechtsmittel eine Frist zur freiwilligen Ausreise unter Androhung der Abschiebung mitgeteilt wird.
Komischerweise waren diejenigen, die sich nichts zu Schulden kommen lassen haben, immer an ihrer Unterkunft als es hieß sie "abzuholen" (mir fällt es echt schwer in so einer Situation denjenigen in ein Auto zu setzen, dass ihn dann zum entsprechenden Flughafen bringt) und und sie sind in der Regel ohne große Widerrede mitgekommen. Diejenigen die schon reichlich Dreck am Stecken hatten, waren seltsamerweise immer am Tage der "Abholung" nicht zugegen und wurden dann komischerweise in anderen Zuständigkeitsbereichen mit neuem Aufenthaltstitel angetroffen. Ich will gar nicht wissen in wie vielen Fällen, Menschen als unauffindbar gelten, die einen Landkreis weiter mit anderem Aufenthaltstitel herumlaufen.
Sogesehen ist der ehrliche schon der dumme.
Allgemeingesellschaftlich kann man diesen Eindruck natürlich auch gewinnen. Denn die Menschen die häufig in Kontakt mit der Justiz kommen und dadurch entsprechend häufig Kontakt zu Strafverteidigern haben, haben natürlich einen unglaublichen Erfahrungsvorsprung im Umgang mit Behörden und sind trainiert darin, Schwachstellen von Behörden entsprechend zu erkennen und auszunutzen. Der unbedarfte Bürger ist darin natürlich völlig unbeleckt und kennt viele Hintertüren und Fallstricke nicht, verzichtet aber trotzdem auf einen entsprechenden Rechtsbeistand.