26.05.2017, 11:02
|
#6419
|
|
Szenekenner
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.783
|
Zitat:
Zitat von trithos
Indem zum Beispiel jemand, dem das Kopftuch-Tragen verboten wird, vor Gericht wegen religiöser Diskriminierung klagt. Da brauch ich niemanden aushorchen, da wird das Kopftuch wohl von der Betroffenen selbst eindeutig als religiöses Symbol gesehen und getragen.
|
Und die Betroffenen haben mit einer Klage oft auch Erfolg:
Kopftuchverbot für Jurareferendarin ist unzulässig
oder hier:
Das Land Berlin muss einer muslimischen Lehrerin zwei Gehälter Entschädigung zahlen. Das hat das Landesarbeitsgericht entschieden. Die Frau war wegen ihres Kopftuchs nicht eingestellt worden. Nun müsse auch das Berliner Neutralitätsgesetz überprüft werden, sagt Justizsenator Dirk Behrendt.
|
|
|