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Zitat von MarcoZH
Habe noch nie gehört, dass blinkende Rücklichter am Rad kritisiert werden, auch wenn offiziell nicht erlaubt.
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Die Polizei wird das auch weniger interessieren. In Produktbeschreibung steht drin, dass das Rücklicht nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist. Wer es dennoch benutzt sollte wissen, dass dies mal ein Streitprunkt vor Gericht sein kann: z.B. Autofahrer kommt von Straße ab, weil er durch ein blinkendes rotes Licht irritiert war.
Hier hängt halt unsere Gesetzgebung wieder hinterher, wie mit den batteriebetriebenen Lichtern. Die gibt es schon ewig, können aber erst seit kurzen offiziell benutzt werden. Ich mag noch nicht dran glauben, dass es mal eine Zulassung für Deutschland geben wird. Da werden wohl eher Autofahrer in die Pflicht genommen eine Warneinrichtung vor vorausfahrenden Radfahrern einzubauen.