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Alt 13.05.2017, 18:38   #6092
Vicky
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Registriert seit: 11.03.2011
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Zitat:
Zitat von Jörn Beitrag anzeigen
Ist das nicht ein rhetorischer Trick?

Es spielt für das Grundgesetz keine Rolle, woher die Würde kommt. Man kann sie aus dem Christentum ebenso ableiten wie aus dem Judentum, dem Islam, dem Buddhismus, dem Hinduismus, der Wissenschaft, der Esoterik, der Meinung meiner Großmutter oder aus meiner vollständigen Sammlung aller je erschienenen Fix-und-Foxi-Hefte.

Der Sinn des Grundgesetzes ist nicht, die Herkunft der Würde festzulegen, sondern dessen Unverletzlichkeit zu garantieren. Es geht also nur sekundär um die Menschenwürde; primär geht es um eine rechtliche Garantie eines Rechtsguts: Es geht um die Unveräußerlichkeit.

Der Inhalt des Grundgesetz ist nicht: Es gibt Menschenwürde. Das alleine würde nicht verhindern, dass man sie auch verweigern könnte. Beispielsweise erwähnt das Grundgesetz auch Freiheitsrechte; behält sich aber das Recht vor, diese zu beschneiden. Etwa im Falle einer Gefängnissstrafe.

Der Sinn von 1 GG ist die Unveräußerlichkeit.

Und diese Unveräußerlichkeit gibt es in der Bibel gerade nicht. Das ist ja der Witz und die Botschaft der Bibel: Wehe Dir, wenn Du mir missfällst! Dann werde ich Dir alles nehmen, auch Deine Würde!

Jörn ist mir hier zuvor gekommen. Danke Jörn. So schön hätte ich es wohl nicht schreiben können. Etwas recht ähnliches hatte ich auch vor zu schreiben. Auch das Christentum entstand nicht aus einer Schnapsidee heraus, sondern - so vermute ich - entwickelte sich aus älteren Religionen und Erfahrungswerten.

Zu Jörns Post ergänze ich nur:

Beim Grundgesetz macht es Sinn, nach seinem Sinn und Zweck zu fragen. Der liegt darin:

Das Grundgesetz hat wie jede Verfassung die Aufgabe

- den Staat zu konstituieren und Grundwerte für den Staat festzulegen. Das heißt also, dass nicht eine Religion diese Grundwerte (= Freiheit, Gleicheit...) festlegt, sondern das Grundgesetz.
- den entstandenen Staat zu stabilisieren und der Freiheitssicherung und Machbegrenzung zu dienen.

Das BVerfG und der BGH definieren (juristisch) Begriffe, damit wir alle über das gleiche sprechen. Die Begriffe sind also schon durch einen Auslegungsprozess (im wahrsten Sinne des Wortes) gegangen. Deshalb finde ich, sind sie eine gute Basis für die Bedeutung von unbestimmten und auslegungsbedürftigen Begriffen.
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Phantasie ist etwas, das sich manche Leute gar nicht vorstellen können.

Geändert von Vicky (13.05.2017 um 18:57 Uhr).
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