Zitat:
Zitat von Zarathustra
Das in der Menschenwürdegarantie zum Ausdruck kommende Menschenbild ist entwicklungsgeschichtlich aufs engste mit dem Christentum verbunden, [...]. Die Grundlage für die besondere Würde jedes Menschen ist nach dem Alten und dem Neuen Testament der Umstand, daß der Mensch als Ebenbild Gottes geschaffen ist [...]. Daraus erwächst ihm auf Erden unverfügbarer Eigenwert, [...].“
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Ist das nicht ein rhetorischer Trick?
Es spielt für das Grundgesetz keine Rolle,
woher die Würde kommt. Man kann sie aus dem Christentum ebenso ableiten wie aus dem Judentum, dem Islam, dem Buddhismus, dem Hinduismus, der Wissenschaft, der Esoterik, der Meinung meiner Großmutter oder aus meiner vollständigen Sammlung aller je erschienenen Fix-und-Foxi-Hefte.
Der Sinn des Grundgesetzes ist nicht, die
Herkunft der Würde festzulegen, sondern dessen Unverletzlichkeit zu
garantieren. Es geht also nur sekundär um die Menschenwürde; primär geht es um eine rechtliche
Garantie eines Rechtsguts: Es geht um die Unveräußerlichkeit.
Der Inhalt des Grundgesetzes ist nicht: Es
gibt Menschenwürde. Das alleine würde nicht verhindern, dass man sie auch verweigern könnte. Beispielsweise erwähnt das Grundgesetz auch Freiheitsrechte; behält sich aber das Recht vor, diese zu beschneiden. Etwa im Falle einer Gefängnissstrafe.
Der Sinn von 1 GG ist die Unveräußerlichkeit.
Und diese Unveräußerlichkeit gibt es in der Bibel gerade nicht. Das ist ja der Witz und die Botschaft der Bibel:
Wehe Dir, wenn Du mir missfällst! Dann werde ich Dir alles nehmen, auch Deine Würde!
Es ist also völlig irrelevant, ob jemand aus der Genesis-Geschichte ableitet, dass wir Menschen vom Schöpfer zu seinem Ebenbilde geschaffen wurden. Der entscheidende Punkt ist die Unveräußerlichkeit.
Übrigens rate ich dazu, die Bücher eines angeblichen "Wissenschaftlers", der sich auf die Genesis (!!!) bezieht (und dort auf Adam und Eva!), bei nächster Gelegenheit in den Papiermüll zu geben und das Bücherregal anschließend zu desinfizieren.