Zitat:
Zitat von Zarathustra
Ich zitiere aus Christian Starck (Prof. em. für Öffentl. Recht; Richter am Staatsgerichtshof i.R.), Der demokratische Verfassungsstaat (1995), S.193:
„B. Geistige Grundlagen der Menschenwürde
I. Antike und Christentum
Das in der Menschenwürdegarantie zum Ausdruck kommende Menschenbild ist entwicklungsgeschichtlich aufs engste mit dem Christentum verbunden, [...]. Die Grundlage für die besondere Würde jedes Menschen ist nach dem Alten und dem Neuen Testament der Umstand, daß der Mensch als Ebenbild Gottes geschaffen ist [...]. Daraus erwächst ihm auf Erden unverfügbarer Eigenwert, [...].“
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Da bin ich anderer Meinung, denn der Menschenrechtsbegriff im GG ist ein rechtsphilosophischer Begriff und von dem der "Würde" zu unterscheiden.
Ich bin jedoch erst einmal unterwegs und antworte (wenn ich Zeit habe) später darauf.