Zitat:
Zitat von Zarathustra
Beruht die Ausgrenzung gleichgeschlechtlicher Liebe auf einer Erkenntnis? Wenn man davon ausgeht, wird es einem immer ein Mysterium bleiben, wie die Menschen überhaupt dazu kommen konnten, eine solche Erkenntnis anzunehmen. Die Anderen einfach als irrational zu erklären oder ihnen absichtliche Täuschungen zu unterstellen ist zu billig.
Dagegen gibt es ein beobachtbares invariantes Phänomen: daß die Ausgrenzung gleichgeschlechtlicher Liebe in verschiedenen Kulturen tatsächlich stattfand und stattfindet, und daß verschiedene Kulturen dafür verschiedene Formen der Begründung fanden.
Es ist fraglich, ob die Ausgrenzung tatsächlich nie stattgefunden, wenn ihnen bloß die Begründung gefehlt hätte.
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In meinen Augen überformen und bestimmen die konkreten sozialen Rollen und Geschlechtsrollen einer Kultur, wie jeweils die sexuellen Kontakte u. Beziehungen zwischen den Menschen normativ gewertet, be- und verurteilt werden. Eine Gesellschaft mit dem Ideal der "Gleichheit" und der "Gleichberechtigung" führt zu anderen Wertungen sexueller Kontakte und sexueller Praktiken wie eine durch Kasten, Sklaven, eine patriarchal-feudale oder eine matriarchal bestimmte Gesellschaft. So wurden homosexuelle Kontakte zu jungen Sklaven toleriert und galten als üblich, zwischen freien Bürgern hingegen waren sie im Römischen Reich verboten.
Anschaulich wird das, was ich meine, beim Lesen des Wikipedia-Aufsatz über:
Homosexualität_im_Römischen_Reich
Zum Schluss des Aufsatzes heisst es:
"Unter dem Eindruck der frühkirchlichen Sexualethik wurden im 4. und 5. Jahrhundert Gesetze erlassen, die nun gleichgeschlechtliche Sexualkontakte generell und unabhängig vom gesellschaftlichen Status der daran beteiligten Personen unter Strafe stellten, somit auch die bis dato noch geduldeten, wenn auch zunehmend ethisch diskreditierten Geschlechtsbeziehungen mit jungen Sklaven. 390 n. Chr. wurden das erste Gesetz erlassen, das gleichgeschlechtliche Liebe in generalisierender Weise verbot und mit dem Tode bestrafte.[25] Analog dazu sah auch der spätantike Codex Thedosianus für passives gleichgeschlechtliches Verhalten die Todesstrafe durch öffentliches Verbrennen vor.[24] Innerhalb der Forschung ist allerdings umstritten, inwiefern diese spätantiken Gesetzesbestimmungen auch tatsächlich flächendeckend in die Tat umgesetzt wurden. Für das 4. und 5. Jahrhundert wird man wohl konstatieren dürfen, dass sich die Verfolgung gleichgeschlechtlich agierender Einwohner des spätrömischen Reiches noch in Grenzen hielt, so vor allem nach 395 n. Chr. im oströmischen Reich.
Die Begleitumstände des Massakers von Thessaloniki am Ende des vierten nachchristlichen Jahrhunderts bieten beispielsweise einen Anhaltspunkt dafür, dass Homosexualität selbst zu christlicher Zeit noch in weiten Teilen der Bevölkerung akzeptiert wurde, während sie von offizieller Seite verfolgt wurde. Ein beliebter Wagenlenker wurde angeklagt, einen Diener oder Heermeister des Kaisers sexuell belästigt zu haben. Der Wagenlenker wurde gefangengenommen, doch gab es daraufhin Unruhen, da die Bürger der Stadt seine Freilassung forderten. Der Wagenlenker genoss also trotz seiner Homosexualität große Beliebtheit."