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Hallo Matthias, danke für das ausführliche Posting.
Nehmen wir an, zwei Menschen begehen das exakt gleiche Verbrechen, aber in unterschiedlichen Städten mit unterschiedlichen Richtern (etwa München und Hamburg). Es handelt sich um den Diebstahl eines Autos.
Im einen Fall rät der Verteidiger dazu, die Tat einfach zu gestehen. Im anderen Fall rät der Verteidiger dazu, eine religiöse Motivation möglichst blumig auszuschmücken, die darin besteht, der HERR hätte den Diebstahl des Fahrzeugs befohlen, und außerdem wäre es nur ein Fahrzeug von Ungläubigen gewesen. Einschlägige Verse werden in Form einer Schriftrolle eingereicht.
Sollten die zwei Urteile (das Strafmaß) identisch oder unterschiedlich ausfallen?
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