@Volker, die 70%-Klausel ist u.a. auch bei RunnersWorld in einem entsprechendem Bericht angeführt, wobei allerdings darauf hingewiesen wird das diese dann auf jeden Fall gilt, wenn man durch den Hund zu Fall kommt (ohne Biss). Der Biss des Hundes war nach deiner Schilderung reine Abwehrhaltung, da ansonsten wenigstens eine Muskelverletzung, wenn nicht sogar ein Knochenbruch vorliegen würde ( habe solche Hunde im Schutzhunde-Sport trainiert und kenne die Biss-Kapazität dieser Hunde).
Bei dem von mir angesprochenen Hunde-Führerschein, würden die Hunde (wie auch bei der Begleithunde-Prüfung, beschrieben in der VPG-Ordnung des VdH) wohl in einem "Straßenteil" überprüft werden, wo sie eine gewisse Ruhe ("Gleichgültigkeit") gegenüber Joggern, Radfahrern, Betrunkenen und Menschenmengen gegenüber zeigen sollten. Habe ich immer mit meinen Hunden trainiert, solche und andere Situationen.
Geht am besten mal zu einer Rechtsberatung, da erfahrt ihr bestimmt mehr. Auf jeden Fall anzeigen, da solche Hunde beobachtet werden müssen, ob sie nochmal auffällig werden. Denn Hunde die durch Folgelosigkeit, bestärkt werden, das heißt wenn sie nicht bestraft werden, können das nächste mal härter reagieren.
Wünsche deiner Mutter gute Genesung und Erholung von dem Schock (der ist nicht gering, ich weiß das), Gruß, Björn
