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Alt 23.03.2017, 11:07   #184
captainbeefheart
 
Beiträge: n/a
Ich glaube, es ist nicht für jeden klar, was das Grundkonzept des BGE wirklich ist. Deshalb zur Klarheit das Grundprinzip (aus Wikipedia, um ideologische Konnotationen zu vermeiden):

"Das Konzept des BGE sieht eine Zuwendung für jedermann vor. Es würde weder eine sozialadministrative Bedürftigkeitsprüfung erfolgen noch eine Bereitschaft zur Erwerbstätigkeit gefordert. Auf der anderen Seite entfallen alle allgemeinen steuer- und abgabenfinanzierten Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Kindergeld. Inwieweit besondere soziale Bedürftigkeit gesondert berücksichtigt wird, unterscheidet sich in den verschiedenen Modellen."

Und:

"Wer zusätzlich zum BGE über mehr Einkommen verfügen möchte, könnte sich dies immer noch (durch Erwerbsarbeit) verdienen. Werden diese Erwerbseinkünfte nicht auf das BGE angerechnet, stehen Erwerbseinkünfte und Grundeinkommen – anders als im bisherigen System – nicht in Konkurrenz zueinander."
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