Zitat:
Zitat von noam
Unfallklassiker. Der unfallbeteiligte A fährt mit seinem PKW hinter dem PKW des unfallbeteiligten B. B bremst verkehrsbedingt und A fährt aus Unachtsamkeit (Radioeinstellung, kurz aus dem Fenster geschaut oder was weiß ich) ungebremst auf. Der Unfall wäre völlig unabhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit passiert, solange A und B gleich schnell gefahren wären. Dennoch wird hier darauf bestanden als statistische Unfallursache unangepasste Geschwindigkeit und unzureichender Abstand zu wählen, obwohl beides bei ausreichender Aufmerksamkeit des unfallbeteiligten A, zu keinem Verkehrsunfall geführt hätte.
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Wenn man unaufmerksam ist und eine Unfall baut ist natürlich die Ursche unangepasste Geschwindigkeit. Denn bei Unaufmerksamkeit muss ich halt langsamer fahren, ich muss die Geschwindigkeit meinem Aufmerksamkeitslevel anpassen, sonst bin ich zu schnell für mein Aufmerksamkeitslevel.
Und mit dem Überwachen:
Wenn schärfer überwacht wird, schallt es durch FB: Abzocker, Überwachungsstaat!
Die Gegner von Geschwindigkeitskontrollen wollen "frei Fahrt für frei Bürger" ohne Kontrollen. Die wollen nicht entweder / oder.