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Ich bin zwar auch nicht dafür, dass die Türkei Wahlkampfauftritte in Deutschland abhält, aber so einfach scheint mir die Rechtslage nicht zu sein. Das Versammlungsgesetz bezieht sich nicht ausschließlich auf Zwecke, die in Deutschland verfolgt werden müssen.
Insofern müsste die Bundesregierung mal Farben bekennen und hier eine Einschränkung formulieren, dass nur Versammlungen abgehalten werden dürfen, welche die freiheitlich-demokratische Grundordnung fördern.
Das auf die Kommunen abzuwälzen dürfte schwierig werden, weil es ja in Deutschland Lokations gibt, die auch von Parteien in Deutschland für ihre manchmal zweifelhaften Zwecke genutzt werden. Insofern könnte es dann schwierig werden, die Nutzung anderen politischen Interessen zu verwehren.
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