Danke für Eure Rückmeldungen!
Das mit den 50 Euro ist ja bisher nur mein Gedanke, nicht sein Vorschlag. Ich glaube ich versuche ihn jetzt erstmal von der Idee abzubringen, dass er eine Wertminderung erfahren hätte, indem ich ihm folgendes schreibe;
(1) Aussage Sachverständiger: "Aus sachverständiger Sicht ist ein merkantiler Minderwert nicht zu erwarten, da das hier vorliegende Schadenbild als geringfügig einzustufen ist."
(2) Ist Ihr Auto jetzt ein Unfallwagen? Diese Frage klärte unter anderem der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 10.10.2007 (VII ZR 330/06). Demnach muss ein Autoverkäufer potenzielle Käufer über jeden Unfallschaden aufklären, der über einen „Bagatellschaden“ hinausgeht. Beispiel:
Datum // Gericht // Urteil // Art des Schadens //
Unfallwagen?
15.12.2014 // Oberlandesgericht Hamm // I-2 U 97/14 // Fachmännisch nachlackierte Beschädigung des Lacks //
nein
Demnach ist ihr Auto kein Unfallwagen, Sie müssen dies nicht beim Wiederverkauf angeben und haben keine Wertminderung beim Verkauf.
Nur hier als Hinweis - Quelle:
https://www.bussgeldkatalog.org/wann...o-unfallwagen/