Genau, meine Meinung: wenn kein Schaden, dann kein Unfallwagen, dann keine Wertminderung. Obwohl, lieber warten, bis ein echter Verkehrsrechtsanwalt Dir per PN schreibt, was rechtlich Sache ist.
Bist Du verkehrsrechtsschutzversichert?
Gruss
Thomas
PS wichtig: wenn er mit 50€ zufrieden ist, lass Dir kurz schriftlich geben, dass er damit auf weitere spätere Forderungen verzichtet.
