Zitat:
Zitat von NBer
gerade letzte woche ein aktuelles beispiel erlebt, wie eltern in den lehrplan eingreifen:
wenn wir vormittags trainieren ist auf den außenbahnen meist schulschwimmen. letzte woche saß da ein mädchen draußen rum und ich hab den lehrer gefragt, ob die nicht kann oder will. antwort: ihre eltern wollen nicht, dass ihr kind ins wasser springt oder taucht (den kopf unter wasser nimmt). ihnen reicht es, wenn sie omamäßig brusten kann (nach vorsichtigem reinklettern ins wasser).
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Ich denke, das erste was man beim Thema Lehrplan beachten muss: um welche Schulart (staatlich, staatlich-anerkannt oder staatlich-genehmigt) es sich handelt. Generell müssen sich zwar alle Schulen nach dem staatlich genehmigten Lehrplan richten, allerdings kann es in den Arten vereinzelt Änderungen geben.
Und eine kleine Ergänzug für die bayerischen Lehrpläne: ab nächstem Schuljahr ist der LehrplanPlus auch an den weiterführenden Schulen eingesetzt. Im Fachbereich Sport ist das Schwimmen weiterhin festverankert.

Wenn einer Schulklasse ein Schwimmbad zur Verfügung steht, erfolgt für alle SchülerInnen Schwimmunterricht. Ausnahmen davon können nur mit ärztlichem Attest genehmigt werden. Das mag dir die Lehrkaft eventuell nicht gesagt haben (Datenschutz) oder es ist eventuell eine Schule, die "nur" staatlich-genehmigt ist.
Und zum eigentlichen Anfangspost ist es wie mit allem: man kann so pauschal nicht alles über einen Kamm scheren. Es gibt weiterhin Kinder, bei denen man den Erziehungsauftrag in der Schule weiterführt ... und es gibt Kinder, die viel Unterstützung diesbezüglich benötigen, da sie es zuhause nicht gelernt haben. Genauso gibt es Eltern, mit denen man gemeinsam einen Erziehungsweg gehen kann...und andererseits die Eltern, die Lehrkräfte verurteilen, wenn diese ihren Kindern Grenzen aufzeigen.