Zitat:
Zitat von DocTom
Gäbe also ein Dieb ein gestohlenes Rad mit einem ausgedachten Fundort fern des Ortes des Diebstahles bei der Polizei ab, so würde beim häufigen Fall der dem Besitzer nicht bekannten Rahmennummer (so eine vorhanden!) nach der Lagerfrist das Rad dem Dieb übereignet.
|
Woher soll der Besitzer überhaupt wissen wo ein Rad gefunden wurde!?
Das Rad ist ja beim Fundbüro weil der Besitzer es nicht mehr am Abstellplatz gefunden hat.

Das klingt mir nach Schildbürger und schlechtem Wissenstand beim Mitarbeiter.
