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Alt 15.01.2017, 09:44   #885
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 10.359
Der Zwei-Plus-Vier- Vertrag 1991 beendete alle noch bestehenden besatzungsrechtlichen Einschränkungen aus der Nachkriegszeit und die besonderen allierten Bestimmungen für West-Berlin und Ost-Berlin und DE erhielt seine volle, völkerrechtliche Souveränität. Der besatzungsrechtliche Status für Berlin brachte übrigens für West-Berlin auch Vorteile: Die NPD durfte nicht zur Wahl antreten und war verboten, strenge Bestimmungen gegen öffentliches Auftreten von Neonazis, Waffenverbot für alle Privatpersonen, keine Bundeswehr, nette junge Franzosen / Engländer / Amerikaner als Soldaten und Diskogäste, in der Folge zahlreiche Deutsch-Allierten Ehen und Kinder ...

Was den Irakkrieg betrifft: Die Schröder-Regierung gestattete, genehmigte den USA Überflugrechte und die Nutzung von Ramstein für im Irak eingesetzte Truppen. Politisch und juristisch als problematisch ist das zu bewerten, weil es sich um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handelte. https://de.wikipedia.org/wiki/Irakkrieg#Deutschland . Dazu nahm auch das Bundesverwaltungsgericht kritisch Stellung.

Im Unterschied zum Irakkrieg rief die USA 2001 beim Afghanistankrieg den "Nato-Bündnisfall" aus, weil die USA von Bin-Laden aus Afghanistan heraus angegriffen wurde und die UNO den Krieg als "Recht auf Selbstverteidigung" billigte. Seit dem Sturz der Taliban bleibt der Kriegseinsatz völkerrechtlich umstritten und zweifelhaft. Letzteres gilt ebenso für andere, aktuelle Einsätze der Bundeswehr in anderen Kriegsgebieten.

Die Beteiligung an völkerrechtswidrigen Kriegen durch DE-Regierungen bedeutet natürlich keine Einschränkung der staatlichen Souveränität, genausowenig wie die Einbindung in die NATO, aus der DE jederzeit austreten könnte zugunsten einer Neutralitätspolitik wie die der Schweiz , weil das allein die deutsche Regierung und der Bundestag frei entscheiden.

Ps:
Die Reichsbürger "leiden" unter Paranoia.

Geändert von qbz (15.01.2017 um 09:56 Uhr).
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