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Da ich ja nun häufiger mit dem Strafmaß nach Fehlverhalten zu tun habe und hier regelmäßig nur den Kopf schüttle, kann ich nur sagen, dass es in der Rechtsprechung weniger darauf an kommt, welche Geschichte der "Schuldige" zu erzählen hat, sondern eher wie er sich im Gerichtssaal verkauft und dieses beim Entscheider so ankommt. Da gibt es durchaus Unterschiede in der freien Beweiswürdigung und Strafmaßbeurteilung.
Ich kann in der deutschen Justiz grundsätzlich nicht nachvollziehen, dass das Strafmaß regelmäßig im unteren Bereich dessen angesiedelt wird, was die Gesetze vorsehen und auch regelmäßig Strafmilderungsgründe herangezogen werden, obwohl mein Bauchgefühl sagt, dass dies nicht im Sinne des Gesetzes ist.
Ich habe mir abgewöhnt nach meiner Zeugenaussage bis zum Urteil im Saal zu verbleiben, obwohl es mich sehr interessiert, da ich dadurch in der Regel immer enttäuscht werde.
Ich für meinen Teil halte es für erforderlich das Strafmaß bei allen Straftätern, die sich vergleichbar schuldig gemacht haben, vergleichbar zu urteilen. Leider lehrt mich meine Erfahrung, dass derjenige der glaubhaft eine schwierige Zeit vorweisen kann und gleichmaßen (zumeist auf Anraten seines Strafverteidigers) soeben soziale Verpflichtungen (Ehrenamt; Sportverein; Therapie) eingegangen ist, zumeist ungerecht glimpflich davon kommt, wenn man unterstellt, dass dieser nicht soeben vom Saulus zum Paulus gewandelt wurde, sondern diesen Interessen nur zum Zwecke einer Strafmilderung nachgeht.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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