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Je nachdem was genau passiert ist und wie es passiert ist liegt hier ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. Auch eine Straßenverkehrsgefährdung könnte hier in Betracht kommen.
Ob der Herr Polizeibeamte den Sachverhalt aufnehmen möchte oder nicht ist nicht entscheidend, er hat ihn aufzunehmen.
Grundsätzlich ist ein Fahrzeug auch über Kennzeichenfragmente zu ermitteln. Dazu müsste ich wissen welche Fragmente Du hast und wie sicher Du den Fahrzeugtyp eingrenzen kannst.
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2017: Neue Marathonbestzeit ?
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