Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Es wurde nicht der Obdachlose angezündet, sondern seine Papier- und Plastiktüten. Es wurde dabei in Kauf genommen, das der Obdachlose schwer verletzt wird oder sogar umkommt.
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Das klingt schwer nach relativieren. Für mich macht es keinen Unterschied ob jemand etwas billigend in Kauf nimmt, wie der bedingte Vorsatz nunmal definiert ist, oder etwas absichtlich tut.
Wenn du in deinem Bett liegst und ich zünde dein Haus an, weiß ich dass du wahrscheinlich verbrennen wirst. Das ist also in der Konsequenz das selbe als wenn ich dich mit Benzin übergieße und dich direkt anzünde.
Beim Einschreiten der Polizei wird dabei zB auch kein Unterschied gemacht. Wenn ich meine Schusswaffe einsetze um ein flüchtiges Fahrzeug zum stehen zu bringen, muss der Schusswaffeneinsatz gegen alle Personen im Fahrzeug rechtmäßig sein, ansonsten darf ich es nicht.
Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass hier nicht entsprechend verurteilt wird, da der bedingte Vorsatz in der Rechtsprechung ganz selten Anwendung findet.