Zitat:
Zitat von Campeon
Klar das schon.
Kommt halt drauf an, auf was die Staatsanwaltschaft plädiert, bzw wie der Richterspruch ausfällt.
Schwere Körperverletzung, versuchter Mord, versuchter Totschlag, etc
Ich bin ja kein Jurist, aber ich denke das Strafmass richtet sich ja nach dem Tatbestand.
Sollte der z. B. dann "nur" auf schwere Körperverletzung lauten, dann ist das Strafmass recht milde.
Werden sie wegen "versuchtem Mordes" für schuldig gesprochen, dann ist das Strafmass wesentlich höher.
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Sie sollen wohl wegen versuchtem Mord angeklagt werden. So vernahm ich es zumindest gestern den Radionachrichten.