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Zitat von TriVet
Weißt Du das sicher?
Ich hätte jetzt für den, in meinem Fall SEHR hypothetischen Fall, vielleicht mit 20-50 Eusen gerechnet.
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Man bewegt sich halt im Strafrecht. Fahrzeug und Kennzeichen sind eine zusammengesetzte Urkunde. Wenn man diese verändert begeht man eine Urkundenfälschung.
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(3) Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Kraftfahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen. Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen. Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Kraftfahrzeug in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar sein.
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Dagegen verstößt man wenn man das irgendwie anders anbringt. Hab aber grad keine Lust nachzuschauen was es kostet.