Zitat:
Zitat von Vicky
Weil er als Tatversächtiger gilt, aber noch nicht als Täter fest steht. Der Richter stellt die Schuld fest.
Stell Dir mal vor man schreibt den Falschen bundesweit ohne schwarzen Balken zur Fahndung aus. Das hat einen riesen Strauß an existenzvernichtenden Konsequenzen zur Folge...
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Nein, die Polizei braucht im Verdachtsfall einfach eine richterliche Bewilligung für die öffentliche Suche mit Foto einzuholen. Sie verwendet doch immer häufiger dieses Mittel. Z.B. wurde damit der Mann gesucht, der zuletzt mit dem missbrauchten und ermordeten Flüchtlingsjungen gesehen wurde, ohne dass die Polizei schon Beweise hatte, dass der Junge tatsächlich von diesem Mann entführt oder ermordet wurde. Der Mann auf dem Foto hätte auch einfach ein wichtiger Zeuge sein können.