Bekanntlich verlangt die AFD ein Verbot des Kopftuches in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes und Bildungsstätten in ihrem Programm. Sie schreibt darin auch: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland. In seiner Ausbreitung und in der Präsenz einer ständig wachsenden Zahl von Muslimen sieht die AfD eine große Gefahr für unseren Staat, unsere Gesellschaft und unsere Werteordnung."
Das Bundesverfassungsgericht entschied jetzt in einem grundsätzlichen Urteil, dass einer muslimischen Erzieherin in einer kommunalen Kita in Baden-Württemberg das Tragen des Kopftuches nicht verboten werden darf. Sie bekam eine Abmahnung wegen des Kopftuches und "ging" durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungericht. In der Begründung des Urteils heisst es u.a.: Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, "von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben".
http://www.spiegel.de/panorama/justi...a-1123496.html
Das Urteil scheint mir für DE konsequent zu sein, weil ja auch das Tragen anderer Kleidung mit religiösen Bezügen gestattet ist, und der Laizismus insgesamt nicht so weit geht wie in Fr (mir persönlich wäre letzteres lieber, mit Konsequenzen für alle Religionen, auch der christlichen). Die Forderung der AFD ist nun mit diesem Urteil wohl nicht mehr konform mit der Auslegung der Verfassung durch das Bundesverfassungericht.