Zitat:
Zitat von trithos
Zu 1) Das läuft doch anders: jemand wird in die Wählerevidenz aufgenommen, lange vor der Wahl. Dann stirbt er und seine Hinterbliebenen haben logischerweise andere Sorgen, als den lieben Verstorbenen aus der Wählerevidenz rauszureklamieren. Bei jeder Wahl (z.B. auch derzeit in Ö bei der BP-Wahl) stehen daher Tote in der Wählerevidenz. Das ist aber noch lange keine Fälschung, wie Du das nennst.
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Du bist aber störrisch. Bleib dann aber bitte wenigstens bei der Wahrheit. Die Toten
wurden frisch ins Wählerverzeichnis eingetragen:
A JMU student allegedly committed voter fraud recently using the identities of deceased people while working to register voters through HarrisonburgVOTES.
“He turned in 19 voters to the registrar [of] folks that were deceased,” said a source with HarrisonburgVOTES, who wished to remain anonymous to avoid connecting the accused student with any campus organizations.
Zitat:
Zitat von trithos
Zu 2) Selektiv - selektiver - am selektivsten ist wohl die Nennung von tatsächlichen Einzelfällen, die noch dazu auf unbewiesenen Einzelaussagen beruhen.
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Den
Link zum Urteil hast Du wohl übersehen? Und wenn Du Deinen journalistischen Kollegen nicht glaubst, wem dann? Deine Aussage zielte darauf ab, dass es ausschließlich Vermutungen gibt. Ich habe das widerlegt. Dafür eignen sich namentlich bekannte Einzelfälle wunderbar, weil die überprüfbar sind.