Zitat:
Zitat von Triasven
Der EGMR hat entschieden, dass die beiden Schwulen keinen Menschenrechtsanspruch auf die Ehe haben.
Es ist also nicht rechtens meine Erläuterung als falsch zu bezeichnen, weil du dich gar nicht darauf beziehst.
|
Nein, das hat er nicht.
Er hat entschieden, dass die Wahrung der Menschenrechte durch vielfältige Gesetze geschehen kann, vorausgesetzt, es gibt sie.
Deine letzte Ausflucht sind Wortklaubereien. Es besteht kein Anspruch darauf, der Sache einen bestimmten Namen zu geben, etwa "Ehe". Die mit der Ehe verbundenen Rechte (und genau das ist allgemein gemeint, wenn das Wort "Ehe" benutzt wird) müssen aber gewährt werden.
Dieser Strang der Debatte entstand nur dadurch, dass suggeriert wurde, es wäre durch eine anerkannte Autorität (nämlich diverse Gerichte) abgesegnet, eine gewisse Diskriminierung zu betreiben. Sozusagen als Deckmäntelchen für verwerfliche Haltungen. Es liegt an Dir, diesen Verdacht auszuräumen.