Zitat:
Zitat von Triasven
Ich denke mal deutlicher als: "Homo Ehe ist kein Menschenrecht" beantwortet vom EGMR konnte meine Frage, ob die Ehe aufgrund sexueller Neigung ein Menschenrecht sei, nicht beantwortet werden.
Alles danach ist Regelungssache des Staates.
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Falsch.
Sexuelle Neigungen interessieren den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte relativ wenig, ob Du Blümchensex oder eher die harte Art bevorzugst bleibt völlig Dir überlassen.
Bezüglich gleichgeschlechtlicher Partnerschaften dagegen lässt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Staaten wenig "Regelungssache". Eine staatliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Beziehungen ist gemäß Richterspruch wegen des
Menschenrechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens unverzichtbar (Az. 18766/11 und 36030/11).
Zitat aus dem Urteil:
In Ermangelung der Ehe ist die Option einer nichtehelichen oder eingetragenen Partnerschaft der angemessenste Weg für gleichgeschlechtliche Paare wie die Beschwerdeführer, damit ihre Beziehung legal anerkannt wird
http://www.heise.de/tp/artikel/45/45505/1.html