Zitat:
Zitat von Triasven
Ich hab den ganzen Text jetzt nicht überflogen: Wenn ich mich irre, magst du mich bitte berichtigen.
Es geht nicht um die sexuelle Neigung, oder darum ob Homosexuelle ein Kind grossziehen dürfen, sondern darum ob ausschliesslich ein Ehegatte oder auch ein Lebenspartner ein BEREITS ADOPTIERTES KIND ebenfalls adoptieren darf?
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@Triasven: ok, ich sehe, Du benötigst noch einen kleinen Exkurs in das Adoptionsrecht in Deutschland:
Ein Kind darf in Deutschland nur durch ein Ehepaar oder eine Einzelperson adoptiert werden. Gleichgeschlechtliche Paare können in Deutschland im Gegensatz zu den meisten westlichen Ländern keine Ehepaare werden, sie können nur "verpartnert" werden.
Hat einer aus der Partnerschaft bereits Kinder, ist durch den "verpartnerten Partner" eine Stiefkindadoption möglich. Das betraf aber
keine adoptierten Kinder - eine solche Sukzessivadoption war "verpartnerten Partnern" bis zu diesem Gerichtsurteil untersagt.
Eine gemeinschaftliche Adoption eines Kindes durch eine Lebenspartnerschaft ist also (derzeit) immer noch nicht möglich -
durch das BVG-Urteil steht aber zumindest das Recht auf den jahrelangen Behördenmarsch zu, damit auch der andere Partner rechtliches Elternteil des Adoptivkindes werden kann.
Hier findest Du einen TV-Bericht über die Leiden der Regenbogenfamilien und ihrer rund 19.000 Kindern mit dem deutschen "Familienrecht":
http://www.ardmediathek.de/tv/tag7/L...entId=38168426