gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
4 Radtage Südbaden
4 Radtage
Südbaden
4 Radtage Südbaden
Keine Flugreise
Deutschlands wärmste Gegend
Kilometer sammeln vor den Wettkämpfen
Traumhafte Trainingsstrecken
Training auf dem eigenen Rad
30.04..-03.05.2026
EUR 199,-
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Zehntausende Pariser demonstrieren gegen "Homo-Ehe"
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 19.10.2016, 19:03   #270
Willi
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.10.2006
Ort: Monaco di Baviera
Beiträge: 1.303
Zitat:
Zitat von Triasven Beitrag anzeigen
https://www.kinderrechtskonvention.i...f-eltern-3469/

Jedes Kind hat das Recht (soweit möglich) bei seinen Eltern aufzuwachsen.

Ich unterstelle mal, dass Einvernehmen darüber herrscht -seine=leiblich-

Nur was bedeutet 'soweit möglich'

Zumindest ist nun klar:
Bei seinen Eltern aufwachsen ist ein Grundrecht.
Soweit möglich bedeutet soweit möglich.

Abgesehen vom möglichen Exitus können Eltern, die nicht in der Lage oder bereit sind, sich um ihr Kind zu kümmern, nicht dazu gezwungen werden. Dies kann auf eine Behinderung zurückzuführen sein, darauf, dass ein Elternteil nicht erreichbar ist (es gibt auch Kinder mit Elternteilen im Justizvollzug, im militärischen Einsatz in Afghanistan o.ä.), oder auch speziell für Väter, dass diese gar nichts von ihrer Elternschaft wissen.

Die interessante Frage ist, ob biologische oder soziale Elternschaft die relevantere ist. Steht ein z.B. aus einer Eizellspende entstandenes Kind der Eizellspenderin oder ihrer sozialen und rechtlichen Mutter, in deren Bauch sie 40 Wochen heranwuchs, die sie stillte und aufzog näher?

Ein Beispiel hierzu, dass vor zwei Jahren durch die Presse ging, war die Geschichte von zwei jungen Frauen, die als Babys in der Klinik vertauscht wurden. Beide waren sehr interessiert daran, ihre biologische Mutter kennenzulernen - zogen es aber beide vor, bei ihrer sozialen Mutter zu bleiben.
http://www.zeit.de/2014/09/vertausch...mung-erfahrung

Von daher erscheinen grundsätzlich die sozialen Eltern relevanter als die leiblichen Eltern, was auch auch durch die Studie zur Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften bestätigt wird.

Grundsätzlich sehe ich bei dem durchaus interessanten Thema aber keinen Zusammenhang zur Eingangsfrage des Threads, ob das Recht auf Eheschließung in Abhängigkeit der sexuellen Orientierung eingeschränkt werden sollte.
Willi ist offline   Mit Zitat antworten