Zitat:
Zitat von Vicky
Wie willst Du das Grundrecht durchsetzen, wenn die Eltern z.B. verstorben sind oder das Kind nicht wollen und zur Adoption frei geben oder vor leiblichen Eltern, die ihre Kinder misshandeln? Nicht durchsetzbar.
Das ginge also nicht. Ich kann Dir jetzt gerade nicht ausführlich darauf antworten, da ich noch unterwegs bin und ohnehin auch gleich so richtig unterwegs bin... Falls ich es später schaffe, versuche ich es ausführlicher.
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Erstmal, ich gebe dir Recht, dass die Homo-Ehe nur ein Aspekt dieser Frage ist, und es hier um das Adoptionsrecht, künstliche Befruchtung etc im Ganzen geht. Ich finde die Frage deshalb jedoch nicht weniger interessant.
Ich freue mich auch auf deine Antwort, möchte jedoch zu Bedenken geben, dass es erstmal nicht um die Durchsetzbarkeit dieses Rechts geht, oder um Fallbeispiele.
Ganz allgemein: Haben Kinder Grundanspruch auf ihre leiblichen Eltern, und wenn ja, steht das Adoptionsrecht dann nicht im ganzen im Widerspruch dazu?
Und welches Recht wiegt dann mehr...und wer entscheidet das?