Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Sie haben dieses Recht aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes in Paragraf 2. Es kann eingeschränkt werden, falls die Menschenrechte von Dritten das erfordern, und nur dann.
Die Einzelheiten zu diesen Einschränkungen stehen in Paragraf 29 (Moral, öffentliche Ordnung, allgemeines gesellschaftliches Wohl).

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Der Staat verbietet keine Ehe von Homosexuellen. Jeder kann heiraten wen er will. Priester gibts genug, die einen trauen.
Ich versteh also nicht, wo dieses Recht (was du im übrigen eigenkreativ in die o. g.Paragraphen reindeutest) gefährdet siehst.