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Zitat von alpenfex
Ich habe vorhin einen befreundeten, ehemaligen Jetpiloten (deutsch) gefragt, wie er dazu steht. Es war gar keine Frage für ihn. Ein Jetpilot befolgt seiner Meinung nach IMMER und AUSNAHMSLOS den Befehl, dern er erhält. Alles andere funktioniert nicht und würde ein unglaublich unkalkulierbares Risiko in Form des Piloten darstellen. Von daher, ganz klar schuldig.
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Zitat von LidlRacer
Es war im TV schon etwas komplizierter. Es gab zwar keinen ausdrücklichen Befehl, weil es wegen des Verfassungsgerichts keinen geben durfte, aber trotzdem die klare Erwartung von Seiten des/der Vorgesetzten, dass die Piloten das Nötige tun.
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Zitat von alpenfex
Erwartungen.....?!?!!!!????? Das kann nicht der Ernst der Verantwortlichen sein. Ein Jetpilot ist Befehlsempfänger, nicht Entscheider. Nicht anders darf es sein.
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Das sieht das deutsche Recht aber anders. Das erwartet sogar die Abwägung von Befehlen. § 11 Abs. 2 Soldatengesetz: "
Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird."
http://www.gesetze-im-internet.de/sg/__11.html
Jeder Bundeswehrsoldat ist also verpflichtet, rechtswidrigen Befehlen den Gehorsam zu verweigern, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Dazu muss er gedanklich prüfen, ob dieser Fall vorliegen könnte. Ja, auch ohne juristische Vorbildung.
Nach dem BVerfG-Urteil von 2005, der seinerzeitigen öffentlichen Diskussion dazu und den sicherlich in seiner Folge durchgeführten Schulungen der Kampfpiloten kann sich kein Pilot der Bundesluftwaffe darauf berufen, er habe nicht erkennen können, dass ein Abschlussbefehl rechtswidrig war.