Zitat:
Zitat von Triasven
Die Elternschaft setzt sich tatsächlich aus mehreren Komponenten zusammen. Sofern z. B. die Soziale Komponente nicht funktioniert (Kind wird misshandelt, vernachlässigt etc) schreitet der Staat ein, um das Kind zu schützen.
Ich persönlich finde das gut, dass hier der Staat über dem Freiraum der Eltern steht.
Folgt man jedoch der Logik einiger Argumente hier, sollte der Staat bitte nicht einschreiten. Denn bei dem anderen Teil (der biologischen Komponente) sollte er sich ja auch raushalten?
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Die Ausgangsfrage war die, ob gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen oder nicht.
Deine Schlussfolgerung ist also ... nun ja... schlicht falsch. Hier werden zwei völlig unterschiedliche Sachthemen behandelt. Bei einer Gefährdung für Leib und Leben darf der Staat übrigens immer eingreifen. ;-D Egal ob Kind, Mann oder Frau. Nicht eingreifen darf der Staat bei den Frage, WIE man sein Leben gestalten möchte oder wie man zusammen leben möchte.
Zu keiner Zeit habe ich geschrieben, dass sich der Staat nicht einmischen darf, wenn es um die Gefährdung des Kindswohls geht.