Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Gleichgeschlechtlich liebende Menschen sollen auf’s Standesamt gehen und dort ihr Ja-Wort abgeben können wie alle anderen auch. Eine Diskriminierung anhand der Kriteriums hetero/homo empfinde ich als moralisch falsch und unbegründet.
Ich finde, dass dies auch dem Geist des Grundgesetzes widerspricht. Der Artikel 3:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. muss meiner Meinung nach ergänzt werden: "Niemand darf aufgrund seiner sexuellen Orientierung benachteiligt oder bevorzugt werden." Der Staat hat sich in diesem Punkt neutral zu verhalten.

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Aber das gilt doch schon:
Für die Verpartnerung sind wie bei der heterosexuellen Eheschließung die Standesämter zuständig (§ 1 LPartG). In Bayern besteht zudem auch die Möglichkeit, die Verpartnerung notariell durchzuführen.[6]
