Zitat:
Zitat von Harm
Nur noch einmal zur Klärung:
Auch wenn ein Radweg in einem noch so schlechten Zustand ist und augenscheinlich nicht benutzbar ist. So lange da ein blaues Schild mit einem weissen Rad drin steht, so müssen wir Radfahrer darauf fahren. Tun wir es nicht, ist es sehr wahrscheinlich, daß wir auch bei eindeutig für uns sprechenden Schadensfällen eine Teilschuld aufgebrummt bekommen!
Der schlechte Zustand und die augenscheinliche Unbenutzbarkeit des Radweges sind natürlich gute Argumente die Benutzungspflicht aufheben zu lassen (per Antrag bei der Verkehrsbehörde). Sollte dem stattgegeben werden, werden die blauen Schilder entfernt.
Erst dann müssen wir nicht mehr auf dem Schrottweg fahren. 
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Das ist mir so zu Pauschal.
Die Frage ist durchaus ob auch ein Richter die Unbenutzbarkeit feststellt.
Dazu müsste dann kommen daß er auch befindet daß Du nicht verpflichtet bist dann abzusteigen und den Gehweg zu nutzen. Wenn er aber die Unbenutzbarkeit feststellt wird er mbMn. um die Zulassung des fahrens auf der Fahrbahn nicht umhinkommen. Das geht nur wenn es eine Kraftfahrstraße/Autobahn ist oder Zeichen-Nr. 254 dort steht.