Nur noch einmal zur Klärung:
Auch wenn ein Radweg in einem noch so schlechten Zustand ist und augenscheinlich nicht benutzbar ist. So lange da ein blaues Schild mit einem weissen Rad drin steht, so müssen wir Radfahrer darauf fahren. Tun wir es nicht, ist es sehr wahrscheinlich, daß wir auch bei eindeutig für uns sprechenden Schadensfällen eine Teilschuld aufgebrummt bekommen!
Der schlechte Zustand und die augenscheinliche Unbenutzbarkeit des Radweges sind natürlich gute Argumente die Benutzungspflicht aufheben zu lassen (per Antrag bei der Verkehrsbehörde). Sollte dem stattgegeben werden, werden die blauen Schilder entfernt.
Erst dann müssen wir nicht mehr auf dem Schrottweg fahren.
Als Ausnhame gilt aber eine geschlossene Schnee oder Eisdecke auf dem Radweg, so daß dieser nicht mehr zu erkennen ist!