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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Radwegsbenutzungspflicht
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Alt 27.09.2016, 18:32   #13
AndiQ2.0
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Registriert seit: 29.12.2015
Beiträge: 566
Im Straf-/Bußgeldverfahren ist für dich die Radwegbenutzungspflicht nahezu egal. Das kleine Verwarnungsgeld kannst du aus der Portokasse zahlen.

Wo es für dich zum Problem werden kann und definitiv auch wird, das ist der zivilrechtliche Part, wenn es mit den beteiligten Versicherungen um die Schuldfrage geht. Bezüglich Schadensregulierung und Schmerzensgeld. Da wirst du dich wohl drauf einstellen können, dass du zumindest eine Teilschuld bekommst.

Das betrifft dann auch deine private Haftpflichtversicherung. Fraglich ist dann, ob du überhaupt ein Schmerzensgeld (wenn du verletzt wurdest) bei einem gewissen Prozentsatz der Teilschuld zugestanden bekommst.

Das ganze zieht dann einen recht großen Rattenschwanz hinter sich her... ( Krankenkasse, Rechtschutzversicherung, Haftpflichtversicherung privat, private Unfallversicherung)
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Halbmarathon: 1:28:47 (PB); Marathon: 3:19 (PB) - Langdistanz 9:51 (PB)

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