gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Trainiere für Deinen Traum.
Triathlon Coaching
Individueller Trainingsplan vom persönlichen Coach
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Regelmäßige Video-Termine
Mehr erfahren: Jetzt unverbindlichen Video-Talk buchen!
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Radwegsbenutzungspflicht
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 27.09.2016, 18:32   #13
AndiQ2.0
Szenekenner
 
Benutzerbild von AndiQ2.0
 
Registriert seit: 29.12.2015
Beiträge: 566
Im Straf-/Bußgeldverfahren ist für dich die Radwegbenutzungspflicht nahezu egal. Das kleine Verwarnungsgeld kannst du aus der Portokasse zahlen.

Wo es für dich zum Problem werden kann und definitiv auch wird, das ist der zivilrechtliche Part, wenn es mit den beteiligten Versicherungen um die Schuldfrage geht. Bezüglich Schadensregulierung und Schmerzensgeld. Da wirst du dich wohl drauf einstellen können, dass du zumindest eine Teilschuld bekommst.

Das betrifft dann auch deine private Haftpflichtversicherung. Fraglich ist dann, ob du überhaupt ein Schmerzensgeld (wenn du verletzt wurdest) bei einem gewissen Prozentsatz der Teilschuld zugestanden bekommst.

Das ganze zieht dann einen recht großen Rattenschwanz hinter sich her... ( Krankenkasse, Rechtschutzversicherung, Haftpflichtversicherung privat, private Unfallversicherung)
__________________


Halbmarathon: 1:28:47 (PB); Marathon: 3:19 (PB) - Langdistanz 9:51 (PB)

Up to date:
Du meinst die, die immer nur dann kommen, wenn sie was wollen, etwas brauchen oder es was kostenlos zum abgreifen gibt!!! klickklick
AndiQ2.0 ist offline   Mit Zitat antworten