Zitat:
Zitat von zappa
HaFu: Habe eben die Satzung gecheckt. Hier steht explizit was von anwesenden Stimmberechtigten. Stimmabgabe über Vollmacht ist nicht explizit genannt, aber ebenso explizit nicht ausgeschlossen. Ich vermute mit der Formulierung "anwesend" ist das präzisiert. Weißt Du das?
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Zitat:
Zitat von tandem65
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Du kannst schicken wen Du willst.
Ein Delegierter ist ein gesandter den der Verein schickt. Das kann auch Dein Arbeitgeber/Mitarbeiter sein. Um sich als Gesandter zu identitfizieren ist eine Vollmacht ein sinnvolles Stilmittel.
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Aus meiner Sicht ist es so, wie tandem65 schreibt, dass Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts akzeptiert werden und der zuständige Abteilungsleiter entscheidet, wem er die Vollmacht erteilt.
Es ist im ureigensten Verbandsinteresse, dass möglichst viele Mitgliedsvereine von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen und eine hohe Wahlbeteiligung erzielt wird, weil dies die Verbandsdemokratie stärkt.
Anderenfalls würden u.U. Mitgliederstimmen abstimmungsberechtiger Vereine einfach unter den Tisch fallen.
Was nicht geht und in der Satzung explizit ausgeschlossen ist, ist dass ein Delegierter mehrere Vereine vertritt.
Eine Vollmacht von dir Zappa, ausgestellt auf mich, würde ich allerdings ganz gerne vermeiden, weil es einfach keinen guten Eindruck macht, auch wenn es juristisch betrachtet vermutlich möglich ist.