Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Die Ausgangssubstanz Noransdrostendion war im Urin in einer viel geringeren Menge als die Substanzen, die durch eine Umwandlung im Körper daraus hervorgingen ("2-3 Größenordnungen" geringer, also 10-100 fach, nach Ansicht von Prof. Schänzer). Von der Ausgangssubstanz Noransdrostendion war in der Anklage keine Rede, also gehe ich davon aus, dass kein Befund in dieser Richtung vorlag.
Man hätte untersuchen können, ob das das Spektrum an Substanzen, die sich im Urin nachweisen lassen, zum Spektrum der gefundenen Substanzen in der Zahnpasta "passt". Die verdorbenen Proben ließen eine solche Analyse aber nicht mehr zu.
Zu den hohen Werten einer Versuchsperson: Ab 2 Nanogramm pro Milliliter ist man positiv. Um wirksam zu dopen, sind mehrmals täglich Dosierungen von 300 Nanogramm pro Milliliter notwendig. Diese Dosierungen hat es bei Baumann nie gegeben, das beweist eine Haaranalyse, die vom DLV gefordert worden war, ganz eindeutig.
Viele Grüße,
Arne
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Eine Haaranalyse taugt nur zum Nachweis, aber nicht zur Volumenbestimmung. Das Prohormon kann gar nicht nachgewiesen werden, da es zu schnell verstoffwechselt wird. Bleibt also der Nachweis der Metaboliten. Soweit ich weiß, gibt es keine Untersuchungen, in wie weit diese im Haar überhaupt nachweisbar sind. Das die bei Baumann gefundene Menge an Nandrolon nicht zur Leistungssteigerung führt ist nicht relevant, da bei einem vorausgesetzten Doping die nachgewiesene Menge vom Einnahmtermin abhängt. Theoretisch könnte es also sein, das die Menge 4 Wochen vorher höher war und nach der positiven Probe mittels der Zahnpaste der Nachweiszeitraum künstlich verlängert wurde. Das würde auch erklären, warum die Prohormone in den Urin- und Blutproben nicht nachgewiesen wurden.
Nur meine Meinung, kenne nicht alle Hintergründe.
Gruß
Jürgen