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Zitat von drullse
AFAIK nicht. Genauso wenig wie (leider) das Auto als Waffe anerkannt wird.
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Müsstest halt erst nachweisen, dass der Halter den Hund vorsätzlich auf das Bissopfer gehetzt hat. Leine weglassen dürfte da zum Glück nicht reichen, auch wenns 100x Leinenzwang hat (was eigentlich auch schon Blödsinn ist).
Das klingt in diesen allerliebsten Bashing-Freds immer so, als ob die Parks und Wälder voller lebensbedrohlicher Bestien wären.
Zitat:
Einen Angelschein braucht man doch auch, wo ist das Problem?
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Ich stelle mir gerade vor, wie jemand seinen amtlich abgestempelten Goldfisch angeleint und mit Maulkorb durch den Schliersee Gassi führt.
Oder willst Du den Hundebestand hegen und bejagen.
