Zitat:
Zitat von noam
Erinnert sich irgendwer an den Aufschrei, der durch die Bevölkerung ging, als es Usus wurde bei normalen Verkehrskontrollen der Polizist lediglich die Hand an der Waffe hatte?
In einer nicht spezifischen Einsatzsituation hat niemand seine Waffe in vorhalte. Ebenso darf ich den Schusswaffengebrauch nur androhen (und das Waffe in vorhalte auf Personen richten gilt als dies), wenn ich auch tatsächlich von der Waffe gebrauch machen darf.
Ich stell mir das eher so vor dass die Jungs vom SEK da in lockerer Runde beisammenstanden und auf weitere Einsatzbefehle gewartet haben und plötzlich kommt der Hampel mit der Axt aus dem Wald. Da muss ich schon sagen, dass es mich beeindruckt, dass keiner der Polizisten verletzt wurde.
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Das hab ich missverständlich geschrieben, sorry. Was ich meinte war - dass wenn die GSG9 im Einsatz ist schon eine ganz andere Eskalationsstufe/Gefährdungsgrundlage vorliegt und daher wahrscheinlich auch ein ganz anderes Vorgehen mit Einsatzbereitschaft praktiziert wird.